Zuschuss-Übersicht

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Voraussetzungen für Zuschüsse

Um über den BDKJ einen KJP-NW-Zuschuss für Maßnahmen oder Projekte zu erhalten, müsst ihr bzw. euer Verband („Träger“ genannt) zunächst folgende grundlegende Vorraussetzungen erfüllen:

  • Ihr seid eine Gliederung des BdSJ, der CAJ, der KjG, der KLJB, der Kolpingjugend, der KSJ der Malteser Jugend oder des BDKJ in der Erzdiözese Köln.
  • Ihr habt euren Sitz in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihr habt als Jugendverband die volle Selbstbestimmung über eure Finanzen.
  • Ihr erfasst Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit einer geförderten Maßnahme ordnungsgemäß in eurer Buchhaltung/ Kassenführung.
  • Ihr reicht die erforderlichen Unterlagen zu einer Maßnahme oder einem Projekt innerhalb der entsprechenden Frist bei der BDKJ-Diözesanstelle ein.
  • Eine Person von euch – entweder als TrägervertreterIn oder als verantwortlicheR LeiterIn der jeweiligen Maßnahme – hat am verpflichtenden KJP-Training des BDKJ teilgenommen und verfügt über eine entsprechende Fördernummer.