Antrag auf Sonderurlaub

Du leitest und hilfst bei einer Freizeit deines Verbandes oder nimmst an einer qualifizierenden Veranstaltung deines Verbandes teil? Dann kannst du dich nach dem Sonderurlaubsgesetz für das Land NRW für diese Zeit (max. 8 Tage im Jahr) von deinem Arbeitgeber freistellen lassen. Da für diese Tage aber kein Gehalt gezahlt wird, hast du die Möglichkeit, über uns deinen Verdienstausfall erstattet zu bekommen. Das kann aber nur erfolgen, wenn du uns ein paar dafür vorgesehene Formulare ausfüllst, welche du nur hier oder telefonisch unter 0221 1642 6846 bestellen kannst.

Bei Fragen zu den Formularen, dem Verfahren oder für weitere Informationen schau in den Leitfaden Sonderurlaub oder wende dich an das KJP-Büro.