Voraussetzungen für Zuschüsse
Um über den BDKJ einen KJP-NW-Zuschuss für Maßnahmen oder Projekte zu erhalten, müsst ihr bzw. euer Verband („Träger“ genannt) zunächst folgende grundlegende Vorraussetzungen erfüllen:
- Ihr seid eine Gliederung des BdSJ, der CAJ, der KjG, der KLJB, der Kolpingjugend, der KSJ der Malteser Jugend oder des BDKJ in der Erzdiözese Köln.
- Ihr habt euren Sitz in Nordrhein-Westfalen.
- Ihr habt als Jugendverband die volle Selbstbestimmung über eure Finanzen.
- Ihr erfasst Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit einer geförderten Maßnahme ordnungsgemäß in eurer Buchhaltung/ Kassenführung.
- Ihr reicht die erforderlichen Unterlagen zu einer Maßnahme oder einem Projekt innerhalb der entsprechenden Frist bei der BDKJ-Diözesanstelle ein.
- Eine Person von euch – entweder als TrägervertreterIn oder als verantwortlicheR LeiterIn der jeweiligen Maßnahme – hat am verpflichtenden KJP-Training des BDKJ teilgenommen und verfügt über eine entsprechende Fördernummer.
Stellenausschreibung
Die Abt. Jugendseelsorge sucht eine/n MitarbeiterIn mit 50% BU im Rahmen von kirchlicher/musikalischer Jugendarbeit. Mehr entnehmt bitte der Stellenausschreibung.
Make it real, now!
Nach drei Jahren Coca-Cola-Boykott zieht der BDKJ ein erstes Resumee und fordert weiterhin zum kritsichen Umgang mit Coca-Cola-Produkten auf. In der Broschüre "Make it real, now!" wird der Stand der Dinge übersichtlich dargestellt. Hier herunterladen.
Alternatives Wahlprogramm
Die Landtagswahl ist vorbei. Was muss jetzt anders werden, was soll bleiben? Der BDKJ NRW hat versucht, die großen Themen konsequent durch die Brille Jugendlicher zu betrachten. Hier findet ihr unsere Ideen.
Ferien-Zuschuss
Unsere Stiftung vergibt 50 mal 100 Euro Zuschuss zu Ferienfreizeiten an bedürftige Familien. Unter jugendstiftung-morgensterne.de gibt es das Antragsformular.


