Welche Maßnahmearten werden gefördert?
Fachliche & verbandliche Qualifizierung
(entspricht Punkt B.I.1 der Richtlinien)
Ziel: Eure Teilnehmenden erwerben die nötigen Kompetenzen für ihre Aufgabe oder vertiefen diese. Beispiele: GruppenleiterInnen-Kurs, Aufbaukurse, Ausbildung für Finanzverantwortliche etc.
Zielgruppe: Menschen ab 16 Jahren (in schriftlich begründeten Ausnahmefällen ab 15), die Ehrenamtlich oder hauptberuflich bzw. hauptamtlich für den Jugendverband tätig sind.
Beschränkungen: Wir fördern die Maßnahme, wenn mindestens 7 Personen teilnehmen (ohne LeiterInnen, ReferentInnen etc.). Als Träger der Maßnahme müsst ihr eine überörtliche Gliederung (z.B. Region, Bezirk) sein. Bei TN-orientierter Förderung erhalten auch alle LeiterInnen, ReferentInnen etc. einen Zuschuss.
Beratung, Begleitung, Coaching
(entspricht Punkt B.I.2. der Regelungen)
Ziel: In eurem Team reflektiert ihr euch und eure Arbeit, klärt Rollenbilder, löst Konflikte oder ähnliches.
Zielgruppe: Leitungsteams; Menschen ab 16 Jahren, die im Jugendverband ein Wahlamt ausüben.
Beschränkungen: Als Träger der Maßnahme müsst ihr eine überörtliche Gliederung (z.B. Region, Bezirk) sein. Als Region bzw. Bezirk könnt ihr aber auch die Trägerschaft für eine Maßnahme übernehmen, die sich an ein Leitungsteam auf Ortsebene richtet.
Kinder- und Jugendbildungsarbeit
(Punkt B.II der Regelungen)
Ziel: Eure Teilnehmenden beschäftigen sich mit einem politischen, sozialen, religiösen oder anderem Thema, das sie kritisch reflektieren und zu ihrer eigenen Lebenswelt in Bezug setzen. (nicht-formale Bildung)
Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 26 Jahren.
Beschränkungen: Wir fördern die Maßnahme, wenn mindestens 7 förderfähige Personen teilnehmen (ohne LeiterInnen, ReferentInnen etc.). Bei TN-orientierter Förderung erhalten auch alle LeiterInnen, ReferentInnen etc. einen Zuschuss, sofern sie nicht älter als 26 Jahre sind.
Kinder- und Jugendfreizeitarbeit
(entspricht Punkt B.III der Regelungen)
Ziel: Eure Teilnehmenden erholen sich, verbringen ihre Freizeit oder beschäftigen sich mit bestimmten Themen, ohne diese im Sinne von Bildungsarbeit umzusetzen. (informelle Bildung)
Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 26 Jahren.
Beschränkungen: Wir fördern die Maßnahme, wenn mindestens 7 förderfähige Personen teilnehmen (ohne LeiterInnen, ReferentInnen etc.). Auf welcher Verbandsebene ihr als Träger seid, ist egal. Bei TN-orientierter Förderung erhalten auch alle LeiterInnen, ReferentInnen etc. einen Zuschuss, sofern sie nicht älter als 26 Jahre sind.
Unterscheidung: Maßnahmen mit bis zu vier Übernachtungen werden als Kurzfreizeit gefördert, längere Maßnahmen als Ferienfreizeit - hier bestehen unterschiedliche Fördersätze!
Projekte
(entspricht Punkt B.IV.1 der Regelungen)
Eure Projekte, die an den Lebenssituationen, Ideen oder/und Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ansetzen, mit Zielen versehen und über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden, fördern wir auf Antrag unabhängig von der TeilnehmerInnenzahl und zwar mit einem Pauschalzuschuss.
Offene Veranstaltungen & Aktionen
(Punkt B.IV.2 der Regelungen)
Wenn ihr Maßnahmen der Qualifizierung (B.I.1.), der außerschulischen Jugendbildung (B.II) und der Freizeitarbeit (B.III) oder andere religiöse, soziale, politische, gesellschaftliche oder kulturelle Aktionen durchführt und aufgrund des offenen Charakters oder der hohen Teilnahmezahl entweder keine Teilnahmeliste führen könnt oder eine exakte Anrechnung von Programmzeiten nicht möglich oder sinnvoll ist, können wir auch dies mit einer Pauschalsumme fördern.
Hierunter fallen auch Freizeitveranstaltungen wie Offene Zeltstädte oder Maßnahmen ohne Übernachtung wie Stadtranderholung.
Wir fördern Veranstaltungen von mindestens 1,5 Stunden Dauer, aber nur, wenn mindestens 30 förderfähige Personen teilnehmen. Achtung, ihr müsst das vorher beantragen!
Nicht im Angebot ...
... ist die Abrechnung von "Kurzen Pauschalmaßnahmen" entsprechend Punkt B.IV.3 der Regelungen des BDKJ NRW. Diese Maßnahmeart wird im Diözesanverband Köln nicht angewendet.
N&T 3/2010
Die "N&T" ist das Magazin des BDKJ in der Erzdiözese Köln. In der aktuellen Ausgabe geht es um Chancen und Probleme bei Freiwilligendiensten. Hier online lesen.
Make it real, now!
Nach drei Jahren Coca-Cola-Boykott zieht der BDKJ ein erstes Resumee und fordert weiterhin zum kritsichen Umgang mit Coca-Cola-Produkten auf. In der Broschüre "Make it real, now!" wird der Stand der Dinge übersichtlich dargestellt. Hier herunterladen.
Alternatives Wahlprogramm
Die Landtagswahl ist vorbei. Was muss jetzt anders werden, was soll bleiben? Der BDKJ NRW hat versucht, die großen Themen konsequent durch die Brille Jugendlicher zu betrachten. Hier findet ihr unsere Ideen.
Ferien-Zuschuss
Unsere Stiftung vergibt 50 mal 100 Euro Zuschuss zu Ferienfreizeiten an bedürftige Familien. Unter jugendstiftung-morgensterne.de gibt es das Antragsformular.






