Wahl ab 14

Reife:
Jugendiche denken differenziert und verfügen über ein sicheres Urteilsvermögen. Dies wird von der Forschung in den Bereichen Entwicklungspsychologie und Soziologie belegt. Eine kompetente Wahlentscheidung wäre also auch ohne Volljährigkeit möglich. Als Vorrausstzung benötigen Jugendliche natürlich differenzierte Angebote der politischen Bildung in schulischer und außerschulischer Jugendarbeit.

Interesse:
Das Recht auf freie, allgemeine, geheime, gleiche und unmittelbare Wahl gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Niemandem, ob jung oder alt, darf das Wahlrecht verwehrt werden, weil er davon unter Umständen keinen Gebrauch macht. Jugendliche interessieren sich durchaus für Politik, doch ihre Themen werden zu wenig aufgegriffen, weil sie nicht zu der Zielgruppe der Wähler gehören. Junge Menschen wollen aber Gesellschaft mitgestalten. Die Jugendverbandsarbeit ist nur ein Beispiel dafür, dass das Interesse an gesellschaftlicher Teilhabe bei jungen Menschen mit der Möglichkeit wächst, an Entscheidungen mitzuwirken.

Politische Kenntnis:
Jugendlichen fehlt oftmals das Verständnis für Machtverteilung und Elitenbildung auf politischer Ebene. Dafür können die meisten jungen Menschen sehr klar politische Ziele und Forderungen aus ihrer Sicht benennen. Sie halten die Demokratie für die geeignete Staatsform, wie das Deutsche Jugendinstitut belegen konnte.

Information:
Die gesellschaftliche Entwicklung hin zu den modernen Medien hat zu einer früheren Selbstständigkeit Jugendlicher schon mit 12 bis 13 Jahren geführt. Junge Menschen nutzen diese schnelleren Zugänge intensiv, um sich zu informieren und ihre Meinungen auszubilden.

Beeinflussung:
Jungendliche sind in der Lage, trotz der Beeinflussungsversuche durch extremistische Parteien, ihre eigene Meinung in einer fundierten Wahlentscheidung münden zu lassen. Dies setzt natürlich eine entsprechende politische Bildung voraus, die durch schulische und außerschulische Angebote sichergestellt werden muss.